Umstellung auf die elektronische Rechnung

Die Digitalisierung des Rechnungsverkehrs schreitet weiter voran. Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Zum 1. Januar 2027 treten weitere gesetzliche Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch in Kraft. Daher sind wir verpflichtet, Rechnungen an Unternehmen künftig als elektronische Rechnungen auszustellen.

Als Energieversorger bereiten wir unsere Prozesse entsprechend vor. Um Ihnen unsere Rechnungen auch weiterhin ordnungsgemäß zukommen lassen zu können, benötigen wir von unseren Gewerbekunden einige Informationen für den zukünftigen elektronischen Rechnungsaustausch.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das maschinell verarbeitet werden kann. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen PDF-Datei enthält eine E-Rechnung zusätzlich strukturierte Daten, die direkt von Buchhaltungs- und ERP-Systemen eingelesen werden können. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. 

Warum die E-Rechnung jetzt wichtig wird:

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Sie als unser Kunde:

  • Sie sparen Zeit und Kosten durch digitale Prozesse.
  • Fehlerquellen werden reduziert, die Bearbeitung beschleunigt.
  • Sie leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit durch weniger Papierverbrauch.
  • Nur mit einer E-Rechnung können Sie ab 2027 die Vorsteuer geltend machen.

E-Rechnung für Gewerbekunden: Haben Sie schon Post von uns erhalten?

Wir bereiten den elektronischen Rechnungsversand für unsere Gewerbekunden vor. Dazu haben wir unsere Kundendaten geprüft. Die bereits erfassten Gewerbekunden erhalten in den nächsten Wochen ein Schreiben. Darin bitten wir um die Angaben, die wir für den künftigen Versand ihrer E-Rechnungen benötigen.

Sie sind zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet und haben bis Anfang November 2026 kein Schreiben von uns erhalten?

Dann senden Sie uns bitte folgende Angaben an rechnungsversand@stadtwerke-strom-plauen.de:

  • Firmenname
  • Alle zugehörigen Kundennummern
  • E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang
  • Gewünschtes Rechnungsformat: ZUGFeRD (unsere Empfehlung) oder XRechnung
  • Falls erforderlich: weitere technische Angaben für den automatisierten Rechnungsempfang

Damit helfen Sie uns, Ihre E-Rechnungen künftig zuverlässig an die richtige Adresse zu senden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Die E-Rechnung soll den Rechnungsverkehr digitalisieren, die Bearbeitung vereinfachen, Fehler reduzieren und eine effizientere Weiterverarbeitung von Rechnungsdaten ermöglichen.

Ja. Die Regelungen betreffen grundsätzlich Unternehmen und Unternehmer im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B). Private Haushaltskunden sind von diesen Regelungen nicht betroffen. 

Nein. Eine reine PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung, da sie keine strukturierten, maschinell verarbeitbaren Rechnungsdaten enthält

XRechnung

  • reines XML-Format
  • ausschließlich maschinenlesbar
  • besonders verbreitet im öffentlichen Bereich

ZUGFeRD

  • PDF-Datei mit integriertem XML-Datensatz
  • für Menschen lesbar
  • gleichzeitig maschinell verarbeitbar
  • ideal für viele Unternehmen im B2B-Bereich

Wir empfehlen das Format ZUGFeRD, da es eine komfortable Lesbarkeit mit den Vorteilen einer strukturierten E-Rechnung verbindet. Mit ZUGFerd stellen wir sicher, dass die erforderlichen Pflichtangaben – gemäß den energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben – vollständig übermittelt werden können.

Möglicherweise ja. Entscheidend ist nicht die Rechtsform, sondern ob die Organisation als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn tätig ist. Daher können auch Vereine, Verbände, Stiftungen, kirchliche Einrichtungen oder andere Organisationen von den Regelungen zur E-Rechnung betroffen sein. 

Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.

Wenn wir Ihr Unternehmen als Gewerbekunde identifiziert haben, erhalten Sie von uns bis Anfang November ein entsprechendes Anschreiben.

Nein. Die Übermittlung Ihrer Daten für den E-Rechnungsempfang ist kostenfrei. Die elektronische Rechnungsstellung dient der Vereinfachung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse. 

Für den Empfang einer E-Rechnung genügt grundsätzlich eine E-Mail-Adresse. Für die automatische Weiterverarbeitung kann eine geeignete Buchhaltungs- oder ERP-Software hilfreich sein. 

Für Fragen zur Ausstellung der e-Rechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

E-Mail: rechnungsversand@stadtwerke-strom-plauen.de

Hinweis

Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder an Ihr Finanzamt. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Sie haben Fragen zur elektronischen Rechnung?

Wir helfen Ihnen weiter. Schreiben Sie uns eine E-Mail und geben Sie bitte Ihre Kundennummer an, damit wir Ihr Anliegen schnell zuordnen können. Wir sind gern für Sie da!