Stadtwerke Strom Plauen informieren Kunden zur Strompreisbremse
01.03.2023

Stadtwerke Strom Plauen Kunden erhalten die Entlastungen der von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremse automatisch und ohne selbst aktiv werden zu müssen. Der örtliche Energie- und Telekommunikationsdienstleister informiert in den nächsten Tagen alle betroffenen Kunden schriftlich zum jeweiligen, individuellen Entlastungsbetrag und zu den neuen monatlichen Abschlägen. Die Entlastungen gelten, wie im Gesetz vorgesehen, rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Um diese für Haushalte und Unternehmen zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 die Strompreisbremse beschlossen. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitschiene erweist sich dabei als knapp. Wie der Branchenverband BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) mitteilte, stelle die Umsetzung alle Energieunternehmen vor eine Mammutaufgabe, da die Vorgaben sehr komplex und nicht eindeutig ausgestaltet seien. „Angefangen von zahlreichen rechtlichen Anforderungen über weitgreifende IT-Umstellungen bis hin zu stark individualisierten Regelungen, ist die Umsetzung eine enorme Kraftanstrengung“, erklärt Peter Kober, Geschäftsführer der Stadtwerke Strom Plauen.

Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. In diesem Zeitraum erhalten Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden für ein Grundkontingent einen garantierten Strompreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Das Grundkontingent beträgt dabei 80 Prozent des aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede darüber hinaus gehende verbrauchte Kilowattstunde gelten die vertraglich vereinbarten Verbrauchspreise. „Bei Stadtwerke Strom Plauen sind rund 7.500 Kunden betroffen, von denen jeder einzelne geprüft, neu berechnet und informiert werden muss“, sagt Kober weiter. Die Entlastung beträgt bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.300 Kilowattstunden in der Grundversorgung 90 Euro in 2023. „Bei Tarifen mit einem Verbrauchspreis knapp oberhalb von 40 Cent pro Kilowattstunde, wie zum Beispiel unserem Plauen Privat Strom öko (40,71 ct/kWh), ist die Wirkung auf den Abschlag natürlich gering. Das ist die logische Konsequenz aus der Wirkungsweise der Preisbremse“, ergänzt Kober.

Bei einem Großteil der Stadtwerke Kunden liegt der aktuelle Verbrauchspreis unter 40 Cent, sie zahlen weiterhin Ihre günstigeren vertraglichen Konditionen und erhalten deshalb auch keinen angepassten Abschlagsplan. „Auch neue Interessenten können ab sofort wieder attraktive Sonderverträge bei uns abschließen. Vertragsunterlagen können per E-Mail oder telefonisch angefordert werden. Alternativ ist ein Vertragsabschluss in unserem Kundenbüro möglich. Da unser IT-Dienstleister aktuell mit der Umsetzung der Strompreisbremse ausgelastet ist, wird die Onlinebestellstrecke erst im Laufe des Frühjahrs wieder aktiv sein“, erklärt Kober weiter.

 

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