Grundversorgung

Strom für Ihr Zuhause!


Flexibel ohne Erstvertragslaufzeit

Mit dem Basis-Angebot der Stadtwerke Strom Plauen erhalten Sie die Energie, die Sie für Ihr Zuhause benötigen. 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Günstiger Preis
  • Grundversorgungstarif
  • Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • Auf Wunsch nehmen Sie am kostenlosen Kundenvorteilsprogramm teil und profitieren von Preis- und Servicevorteilen unserer Kooperationspartner.
  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

FAQ Grund- und Ersatzversorgung

Schließen Kunden keinen Vertrag mit einem Stromlieferanten ab, ist der Grundversorger des jeweiligen Gebietes gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung sicherzustellen. Die Belieferung erfolgt dann automatisch im Rahmen der Grundversorgung. Dafür gelten die Preise sowie die Bedingungen der StromGVV einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Strom Plauen.

Der Energieversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die größte Anzahl an Haushaltskunden beliefert, wird durch den Verteilnetzbetreiber zum Grundversorger bestimmt. Alle drei Jahre werden dazu die Kundenzahlen geprüft und der Grundversorger neu festgelegt.

Das Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Strom Plauen umfasst Strom für alle Verbrauchsstellen im Stadtgebiet Plauen, einschließlich der Ortsteile Kauschwitz, Neundorf, Straßberg, Großfriesen und Jößnitz.

Die Ersatzversorgung durch den zuständigen Grundversorger in Niederspannung (Strom) erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)t und greift dann ein, wenn der Verbrauch des Kunden keinem Lieferverhältnis mehr zugeordnet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Kunde von seinem derzeitigen Energieversorger nicht mehr beliefert wird bzw. werden kann, ohne dass ein neuer Lieferant die Belieferung aufgenommen hat. Der zuständige Grundversorger stellt in diesem Fall sicher, dass der Strom unterbrechungslos weiterfließt.

Gründe für die Belieferung in der Ersatzversorgung können beispielsweise sein:

  • Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des bisherigen Lieferanten oder durch den Kunden selbst und weiterer Bezug von Strom ohne zugeordneten Liefervertrag
  • Fehlgeschlagener oder verzögerter Lieferantenwechsel - Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen (bisheriger Energielieferant hat Vertrag bereits beendet, neuer Energielieferant beliefert noch nicht)

Nach einem Zeitraum von drei Monaten endet die Ersatzversorgung automatisch und geht für Haushaltskunden automatisch in die Grundversorgung über. Bei Nicht-Haushaltskunden endet die Ersatzversorgung ebenfalls automatisch nach drei Monaten, allerdings müssen Sie dann mit einer Unterbrechung der Versorgung durch den Netzbetreiber rechnen, wenn bis dahin kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Sie sollten diese Zeitspanne daher frühzeitig für die Regelung der zukünftigen Vertragsbeziehung nutzen.

Die Ersatzversorgung ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Sie kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Hierzu bedarf es auch keiner Kündigung. Mit dem Abschluss eines Liefervertrages endet die Ersatzversorgung an der Abnahmestelle automatisch.

Haushaltskunden, die aufgrund der Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch Netzbetreiber in der Ersatzversorgung beliefert werden, können frühestens nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Beginn der Ersatzversorgung in die Grundversorgung wechseln.

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