Der Strompreis setzt sich aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen:
(Beispiel Grundversorgung, 1.700 KWh/Jahr)
Kosten für die Netznutzung (23,1%): Entgelte für die Durchleitung des Stromes durch die Verteilnetze. Diese Kosten sind vom Stromlieferant an den Netzbetreiber zu entrichten.
Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (1,4 %): Entgelte für die Kosten der Abrechnung sowie der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung (Zähler, etc.), in der Regel in Euro pro Jahr, sowie das Entgelt für die Ablesung und das Inkasso für z.B. ein Jahr.
Die Regulierungsbehörden sind für die Genehmigung der Netznutzungsentgelte sowie der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung zuständig. Dies macht für Haushaltskunden ca. ein Viertel des Strompreises aus.
Staatliche Abgaben (27,8 %): Konzessionsabgabe, Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Offshore-Haftungsumlage, §19 Umlage (StromNEV)
Steuern (22,3 %): Mehrwertsteuer, Stromsteuer
Kosten für die Strombeschaffung und für den Vertrieb inkl. Marge (25,4 %)