Preise und Bedingungen für die Übergangsversorgung
Die Stadtwerke - Strom Plauen GmbH & Co. KG übernimmt als Übergangsversorger die Stromversorgung oberhalb Niederspannung, wenn der Netzbetreiber die Lieferstelle dem Lieferanten nach § 38a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zugeordnet hat. Die Übergangsversorgung endet, sobald die Belieferung aufgrund eines von Ihnen abgeschlossenen Energieliefervertrages beginnt, spätestens jedoch nach 3 Monaten. Die Übergangsversorgung ist mit den nachstehenden preislichen Konditionen der Aushilfsenergie zu vergüten. Für die Übergangsversorgung gelten die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung der Stadtwerke Strom Plauen. Die gesetzlichen Regelungen der Übergangsversorgung nach § 38a EnWG sind uneingeschränkt anzuwenden.
Nach Ablauf der Übergangsversorgung beliefern wir Sie zu den nachfolgenden Konditionen der Aushilfsenergie weiter, sofern Sie keinen anderen Energieliefervertrag geschlossen haben. Den auf die Übergangsversorgung folgenden Vertrag zur Aushilfsenergie können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Für die Lieferung von Aushilfsenergie gelten die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung der Stadtwerke Strom Plauen.