Aushilfsenergie Strom für Unternehmen

Preise und Bedingungen für die Übergangsversorgung

Die Stadtwerke - Strom Plauen GmbH & Co. KG übernimmt als Übergangsversorger die Stromversorgung oberhalb Niederspannung, wenn der Netzbetreiber die Lieferstelle dem Lieferanten nach § 38a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zugeordnet hat. Die Übergangsversorgung endet, sobald die Belieferung aufgrund eines von Ihnen abgeschlossenen Energieliefervertrages beginnt, spätestens jedoch nach 3 Monaten. Die Übergangsversorgung ist mit den nachstehenden preislichen Konditionen der Aushilfsenergie zu vergüten. Für die Übergangsversorgung gelten die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung der Stadtwerke Strom Plauen. Die gesetzlichen Regelungen der Übergangsversorgung nach § 38a EnWG sind uneingeschränkt anzuwenden.

Nach Ablauf der Übergangsversorgung beliefern wir Sie zu den nachfolgenden Konditionen der Aushilfsenergie weiter, sofern Sie keinen anderen Energieliefervertrag geschlossen haben. Den auf die Übergangsversorgung folgenden Vertrag zur Aushilfsenergie können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Für die Lieferung von Aushilfsenergie gelten die Allgemeinen Regelungen zur Stromlieferung der Stadtwerke Strom Plauen.

Preisinformation für Kunden mit registrierter ¼-h-Leistungsmessung

Die aktuell gültigen Preise für die Aushilfslieferung mit Strom können Sie hier herunterladen:

Preise für die Lieferung von Aushilfsenergie inklusive Netznutzung - ab 01.03.2026

Preise für die Lieferung von Aushilfsenergie exklusive Netznutzung - ab 01.03.2026

Überblick der Energiepreise der letzten 12 Monate

Einen Überblick der Preise der vergangenen 12 Monate erhalten Sie im nachfolgenden Dokument:

Archiv: Übersicht der Energiepreise der letzten 12 Monate

Allgemeine Regelungen zur Stromlieferung im Rahmen der Übergangsversorgung (AGB)        

Unsere Geschäftsbedingungen finden Sie hier zum Download:

Allgemeine Regelungen zur Stromlieferung im Rahmen der Übergangsversorgung (AGB)