Preise und Bedingungen für Aushilfsenergie
Kunden in Niederspannung
Stadtwerke Strom Plauen liefern Aushilfsenergie - Ersatzversorgung - zu den Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Strom Plauen und zu den Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung: Tarif Plauen profi
Kunden anderer Spannungsebenen
Stadtwerke Strom Plauen liefert die beidseitig mit einem Monat zum Monatsende kündbare Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Bedingungen für die Stromlieferung der Stadtwerke Strom Plauen und folgenden preislichen Konditionen, sofern durch Stadtwerke Strom Plauen für die Lieferung von Aushilfsenergie kein anderes Angebot unterbreitet wird:
Für Kunden ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung gelten die Konditionen des Tarifes Plauen profi
Für Kunden mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung gelten die nachfolgenden Preise für die Lieferung von Aushilfsenergie:
Preise für die Lieferung von Aushilfsenergie
Bitte entnehmen Sie die entsprechende Preisregelung für Aushilfslieferung aus folgenden Dokumenten:
Download: Preisregelung Aushilfslieferung ab 01.01.2022
Download: Preisregelung Aushilfslieferung ab 01.02.2022
Download: Preisregelung Aushilfslieferung ab 01.03.2022
Download: Preisregelung Aushilfslieferung ab 01.04.2022
Download: Preisregelung Aushilfslieferung ab 01.05.2022
Download: Preisregelung Aushilfslieferung ab 01.06.2022
Download: Preisregelung Aushilfslieferung ab 01.07.2022
Weitere Downloads:
Download: Grund- und Erstatzversorgung bis 30.06.2022
Download: Grund- und Erstatzversorgung ab 01.07.2022
Download: Allgemeine Bedingungen Stromlieferung
Download: Stromgrundversorgungsverordnung